Versicherungen

Bauhelferversicherung

Versicherungen für Hausbesitzer

Eine Bauhelferversicherung wird dann notwendig, wenn ein privater Bauherr Eigenleistungen erbringen und Verwandte, Freunde und Bekannte als Helfer einsetzen möchte. Freiwillige und unentgeltliche Helfer sind nicht automatisch gegen Unfälle versichert, weshalb sie der Bauherr gegen dieses Risiko absichern muss. Arbeitsunfälle mit Bauhelfern, die meist Laien sind, passieren häufig, weshalb eine Bauhelferversicherung sinnvoll ist. Sie gewährleistet Versicherungsschutz für alle Unfälle von Bauhelfern, die in direktem Zusammenhang mit den Bauarbeiten auf dem im Versicherungsschein genannten Baugrundstück stehen. Der Versicherungsschutz beginnt bei Betreten des Baugrundstückes zur Ausführung der Bauarbeiten und endet bei Verlassen der Baustelle nach Beendigung der Arbeiten. Unfälle auf dem Weg zum oder vom Baugrundstück sind nicht eingeschlossen.

In der Bauhelferversicherung müssen die versicherten Personen nicht mit Namen genannt werden, es wird nur die Anzahl der Bauhelfer vermerkt, dadurch wird eine hohe Flexibilität in der Absicherung erreicht.

Der Bauherr und dessen Ehepartner zählen nicht zu den Bauhelfern, für sie empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

Die Bauhelfer müssen spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der Berufsgenossenschaft Bau (BauBG) gemeldet werden und sind beitragspflichtig. Die Beiträge gelten als Versicherungsschutz und richten sich nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden. So berechnet beispielsweise die BauBG Hamburg 2,09 Euro, die BauBG Südwest 1,67 Euro je Arbeitsstunde, in den neuen Bundesländern werden durchschnittlich 1,20 Euro berechnet.

Eine Beitragsberechnung entfällt, wenn die Bauhelfer zusammen weniger als 40 Stunden am Bau beschäftigt sind.

Ist im Unfallsfall mehr als die im Versicherungsschein vermerkte Personenanzahl auf der Baustelle tätig, so reduziert sich die Versicherungssumme im Verhältnis der tatsächlich anwesenden zu den angemeldeten Bauhelfern.

Beispiel: Es werden zwei Bauhelfer angemeldet, die Versicherungssumme im Todesfall beträgt für zwei Personen 50.000 Euro, für Invalidität 100.000 Euro. Befinden sich nun drei Bauhelfer auf der Baustelle und es geschieht ein Unfall, so wird die Versicherungssumme durch drei geteilt anstatt durch zwei, und jedem der freiwilligen Bauhelfer steht ein Drittel der Versicherungssumme zu.

Die Bauhelferversicherung beginnt entweder mit dem im Antrag angegebenen Datum oder um zwölf Uhr mittags des Folgetages. Sie wird für ein Jahr abgeschlossen. Dauert das Bauvorhaben länger als ein Jahr, muss eine Meldung zur Verlängerung erfolgen, eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei vorzeitiger Beendigung wird der Beitrag anteilig zurückerstattet.