Lebensversicherungen ganz allgemein können für Hausbesitzer in verschiedener Hinsicht Bedeutung erlangen.
Mit einer Lebensversicherung wird das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers abgesichert. Die Versicherungsgesellschaften bieten zwei verschiedene Arten von Lebensversicherungen an: die kapitalbildende Lebensversicherung und die Risikolebensversicherung.
Kapitalbildende Lebensversicherung für die Baufinanzierung
Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird neben der Absicherung des Todesfallrisikos noch Geld angespart, welches nach Vertragsablauf oder beim Tod des Versicherungsnehmers mit Gewinn ausgezahlt wird. In gewissem Rahmen können kapitalbildende Lebensversicherungen für den Hausbau beliehen werden. Das lohnt sich allerdings nur, wenn der Vertrag schon längere Zeit besteht und ein relativ hohes Kapital angespart wurde. Für die Ansparphase einer jungen Familie gibt es bessere Modelle für die Finanzierung des Hauses. Die Beiträge sind bei dieser Versicherung relativ hoch, so dass sich auch für Geldanlagen zur Zeit bessere Alternativen bieten.
Risikolebensversicherung zur Absicherung des Bauherren
Bei der Risikolebensversicherung wird nur das Todesfallrisiko des Versicherungsnehmers abgesichert. Dazu wird im Vertrag eine bestimmte Summe vereinbart, die beim Tod des Versicherungsnehmers in der Vertragslaufzeit ausgezahlt wird. Nach Beendigung des Vertrages gibt es keine Auszahlung. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung sind wesentlich geringer, als bei der kapitalbildenden Lebensversicherung.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist für den Hauptverdiener einer jungen Familie sinnvoll, besonders dann, wenn noch Kredite abzuzahlen sind. Somit ist fast jedem frischgebackenen Hausbesitzer der Abschluss einer Risikolebensversicherung zu empfehlen, um im Fall des Falles die Familie vor dem finanziellen Ruin durch laufende Kredite und andere Verbindlichkeiten zu bewahren.
Versicherungssumme für Risikolebensversicherungen
Für die Höhe der Versicherungssumme ist wichtig, wie hoch die Verbindlichkeiten sind, die Länge Laufzeit, das Alter der Kinder und die Planung für die finanzielle Absicherung des Partners. Eine Richtzahl für die Höhe der Risikolebensversicherung ist die Kreditsumme und fünf Jahresgehälter. Im Vertrag muss festgelegt werden, wer im Todesfall die Versicherung ausgezahlt bekommt. Die Festlegung geschieht unabhängig von der Erbfolge.
Entscheidend für den Beitrag sind das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers und die Vertragslaufzeit. Im Normalfall sollte der Vertrag einer Risikolebensversicherung mit dem 50. Lebensjahr enden. Bis zu diesen Zeitpunkt sind in der Regel die Kredite abgezahlt, die Kinder aus dem Haus und oft wurde auch etwas angespart. Bei Versicherungsverträgen über 55 Jahre können die Beiträge erheblich steigen.
Die Versicherungsbedingungen und Beiträge der Anbieter sind bei gleicher Versicherungssumme oft unterschiedlich. Bei der oft langen Laufzeit des Vertrages können geringe Beitragsunterschiede über viele Jahre zu erheblichen Unterschieden bei der Auszahlung der Lebensversicherung führen.
Ein Versicherungsvergleich sollte deshalb unbedingt erfolgen. Das Internet bietet dazu einfache und bequeme Möglichkeiten.