Haus Immobilienfinanzierung

Förderprogramme für Hausbau und Modernisierung

Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Energieeinsparungsverordnung und der damit verbundenen Senkung des Energiebedarfs stellt der Bund sowohl Zuschüsse als auch Kredite für Privatleute in Aussicht, die durch Baumaßnahmen die Energiebilanz ihres Hauses deutlich verbessern. Dabei bedient sie sich der KfW Förderbank, bei der diese Unterstützung auch beantragt werden muss.

Privatleute, die Wohneigentum erwerben, modernisieren und den neuen Umweltstandards Rechnung tragen wollen, können derlei Zuschüsse und Kredite beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser oder beispielsweise eine Eigentumswohnung handelt. Die Fördermittel können ebenfalls beantragt werden, wenn das Haus nicht selbst bewohnt wird.

Das KfW-Gebäudesanierungsprogramm

Das CO 2 Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Bank hält unterschiedliche Varianten für Zuschüsse und Kredite bereit, deren Höhe von der Energieeinsparung nach der Sanierung abhängt. Grundlage der Berechnung ist dabei ein Neubau. Die Kredite stehen allen offen, die eine energetische Sanierung durchführen möchten. Ist das Haus also vor 1983 gebaut und nach den geplanten Maßnahmen entspricht der Energieverbrauch dem eines Neubaus nach der so genannten Energieeinsparungsverordnung, kann dieser Kredit in Anspruch genommen werden.

Zu dem zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bank wird außerdem ein Tilgungszuschuss von 5% gewährt. Ist der Energieverbrauch des sanierten Hauses 30% geringer als bei einem Neubau, erhöht sich der Zuschuss auf 12,5%. Auf noch höhere Zuschüsse können diejenigen rechnen, deren Haus über 50% des Energieverbrauchs eines Neubaus einsparen. Für denkmalgeschützte Häuser können Ausnahmen gemacht werden. Eine einzelne Wohnung kann jeweils mit maximal 50000 Euro gefördert werden.

Um einen solchen Kreditantrag zu stellen, müssen Gutachten von Sachverständigen beigelegt werden, die die geplanten Einsparungen bestätigen. Außerdem müssen die Kostenvoranschläge der Handwerker, die die Sanierung durchführen angefügt sein.

Bauherren, die Häuser sanieren möchten, die vor 1994 gebaut sind, können ebenfalls auf eine Förderung spekulieren, wenn sie eine der folgenden Maßnahmen durchführen: die Wärmedämmung von Dächern, oder auch die Dämmung der Außenwände, sowie die Wärmedämmung von Kellerdecken. Die Erneuerung der Fenster oder auch der Heizungsaustausch gehören ebenfalls in dieses Paket. Vorteil für den Kreditnehmer bei dieser Variante ist, dass kein Sachverständiger hinzugezogen werden muss.

Sollten von diesen Sanierungen mindestens drei durch die Modernisierung in Anspruch genommen werden, besteht ebenfalls die Möglichkeit einer Förderung. Die Förderung durch einen Kredit der KfW-Bank kann bis zu 100% des Bauvorhabens, inklusive der Sachverständigengutachten betragen. Die Laufzeit derartiger Kredite liegt zwischen 4 und 30 Jahren.

Wohnraum-Modernisierungsprogramm

Ein anderes Förderprogramm der KfW- Bank nennt sich – Wohnraum Modernisieren – und ist für all diejenigen gedacht, die ein Haus oder ihre Wohnung sanieren und modernisieren möchten. Dabei werden alle Vorhaben gefördert, die den Wohnwert verbessern, wie z. B. der Einbau von Aufzügen oder neuen Heizanlagen. Eine Verschönerung der zum Haus gehörenden Grünanlagen oder die Instandsetzung baulicher Mängel können ebenso gefördert werden. Auch der Rückbau von Häusern unterliegt diesen Regeln. Werden durch diese Bauvorhaben Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz in Anspruch genommen, wie die Erneuerung der Dämmung oder der Einbau von Brennwertanlagen, verbessern sich die Kreditkonditionen noch einmal.

Auch die bloße Anschaffung von Wohneigentum durch Privatleute ist durch den Bund förderungsfähig.

Für alle die über einen zukünftigen Hausbau nachdenken stellt das Förderprogramm – Ökologisch Bauen – möglicherweise eine interessante Alternative dar. Dabei werden diejenigen Bauherren unterstützt, die ein Energiespar- oder Passivhaus bauen bzw. kaufen möchten. Diese Fördermöglichkeit betrifft beispielsweise den Neubau von Häusern, die energiesparend funtionieren, z.B. auf der Basis erneuerbarer Energien wie Solaranlagen. Auch der nachträgliche Einbau einer solchen Photovoltaik-Anlage kann auf diese Art und Weise unterstützt oder auch gesondert gefördert werden. Dieses Programm ist nicht nur Privatleuten vorbehalten, sondern ist auch durch Firmen nutzbar.

Möchten Besitzer von Wohneigentum derlei Förderungen in Anspruch nehmen, lohnt es außerdem, sich über die weiteren Fördermöglichkeiten der Bundesländer und Kommunen zu informieren. Diese können in der Regel zusätzlich beantragt werden.

Interessierte sollten sich deshalb an einen Energieberater wenden, der sowohl den Nutzen der Baumaßnahmen als auch die entsprechenden Fördermaßnahmen genau beurteilen kann. Zumal die verschiedenen Programme so unterschiedlich und vielfältig sind, dass Ungeübte leicht den Überblick verlieren. Allgemein jedoch gilt: erst beantragen, dann bauen.