Versicherungen

Baufertigstellungsversicherung

Eine Baufertigstellungsversicherung schützt den Bauherren, wenn das Bauunternehmen, das er mit dem Bau seines Hauses beauftragt hat, während der Bauphase Konkurs geht.

Durch die Beauftragung anderer Unternehmen, den Auftrag zu vollenden, entstehen Mehrkosten. Geht ein Bauunternehmen Konkurs, wird der Bau nicht fortgesetzt und das kann mitunter erhebliche Schäden am unfertigen Bau verursachen und somit Mehrkosten für den Bauherren bedeuten. Ein weiteres Bauunternehmen muss mit der Vollendung des Projekts beauftragt werden und dabei kann es zu ungewollten Wartezeiten kommen, die wiederum auch zu Lasten des Bauherren gehen. Es ist möglich, dass somit das Budget des Bauherren überstrapaziert wird und der Bau abgebrochen werden muss, weil keine Mittel mehr vorhanden sind.

Die Baufertigstellungsversicherung wird vom Bauunternehmer abgeschlossen.

Es gibt zwei Arten der Baufertigstellungsversicherung: die Ausführungsbürgschaft und die Gewährleistungsbürgschaft.

Die Ausführungsbürgschaft sichert den Bauherren während der Bauphase gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit des Bauunternehmers ab.

Die Gewährleistungsbürgschaft sichert ihn für einen gesetzlich festgelegten Zeitraum nach Vollendung des Baus gegen Gewährleistungsschäden des Bauunternehmers ab.

Eine Kombination von Ausführungsbürgschaft und Gewährleistungsbürgschaft nennt man Vertragserfüllungsbürgschaft.

Die Baufertigstellungsversicherung gilt von der Aufnahme des Projektes bis zur Abnahme der Bauleistung, spätestens jedoch 6 Monate nach dem Einzug in das fertige Haus. Beispiele für Mängel, die oft erst nach der Bauabnahme auftreten, sind Rissbildungen an den Wänden oder Ablösungen des Putzes. Durch die Versicherung sind dann die Kosten für die Herstellung des mangelfreien Zustandes abgedeckt, also nicht nur die eigentliche Mangelbeseitigung, sondern auch die Kosten, die entstehen, um Zugang zur Ursache zu erhalten wie das Aufreißen einer Wand, um an eine defekte Leitung zu gelangen.

Die Baufertigstellungsversicherung ist vor allem für den privaten Bauherren unkompliziert und sicher, weil er keine vertraglichen Erklärungen abgeben und ebensowenig eigene Prämien zahlen muss. Darüber hinaus ist die Deckungssumme der Versicherung mit 20 % der Bausumme deutlich höher, als die Höchstsumme der Vertragserfüllungsbürgschaft mit ca. 10 %.

Bevor ein Bauunternehmen eine Baufertigstellungsversicherung abschließen kann, wird zunächst vom Versicherer geprüft, wie es um die finanzielle Situation der Baufirma steht. Wird dem Bauherren eine Baufertigstellungsversicherung seitens des Bauunternehmers angeboten, kann er davon ausgehen, dass die Baufirma vertrauenswürdig ist.