Versicherungen

Bauherrenhaftpflicht Versicherung

Versicherungen für Hausbesitzer

Die Bauherrenhaftpflicht- Versicherung zählt zu den wichtigsten Verischerungen, die man vor Baubeginn abschließen sollte.

Der Begriff Bauherrenhaftpflicht bezeichnet den rechtlichen Zustand, nachdem jeder Bauherr, unabhängig von der Art des Bauvorhabens, für Schäden, die Drittpersonen durch sein Bauvorhaben entstehen, haftbar gemacht werden kann. Diese Schäden können beispielsweise durch unzureichend abgesicherte Baugruben, durch herabstürzendes Baumaterial (Balken, Werkzeug etc.), umstürzende Baugerüste, Verunreinigungen von Zufahrtsstraßen und ähnliches hervorgerufen werden. Nicht selten führen solche Schadensersatzforderungen zum Bankrott des Bauherren.

Der Bauherr ist auch dann nicht von der Bauherrenhaftpflicht befreit, wenn er die Durchführung des Bauvorhabens auf fachkundiges Personal wie Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmer übertragen hat, auch wenn diese im Schadensfall mit zur Verantwortung gezogen werden können.

Generell trägt immer der Bauherr die Sorgfaltspflicht, was bedeutet, dass von ihm erwartet wird, dass er bei der Durchführung des Bauvorhabens auf die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards achtet. Ferner überträgt das Gesetz dem Bauherren die Verantwortung für die Auswahl des Architekten und der Baufirma. Verursachen also Architekt oder Baufirma einen Schaden, so steht der Bauherr als derjenige, der den Schadensverursacher ausgewählt hat, mit in der Verantwortung.

Eine Entbindung von der Bauherrenhaftplicht erfolgt erst mit der Fertigstellung des Bauvorhabens. Um sich gegen Schadensersatzforderungen abzusichern, gibt es eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die für die oben genannten Schäden aufkommt bzw. ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen gerichtlich abwehrt.

Diese muss allerdings nicht zwingend abgeschlossen werden, da viele private Haftpflichtversicherungen eine so genannte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung beinhalten, die das Bauherrenrisiko mit abdecken. Dies ist allerdings häufig nur bis auf eine bestimmte Gesamtbausumme gegeben. Schauen Sie also genaus in Ihre Versicherungsunterlagen und sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Versicherungsvertreter.

Sollte die Bauherrenhaftpflicht nicht durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sein, so empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer seperaten Bauherrenhaftpflicht, die zum Teil schon für einen Monatsbeitrag von knapp 25 Euro abgeschlossen werden kann. Mit Abschluss des Bauvorhabens kann die Bauherrenhaftplicht dann direkt wieder gekündigt werden.

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